Gut zu wissen: Für alle vor 1992 geborenen Kinder werden vom 01.07.2014 an statt einem nun zwei Jahre Kindererziehungszeiten angerechnet.
Dadurch können sich Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten und Hinterbliebenenrenten erhöhen.
Erhöht sich eine Rente durch die Mütterrente, so können die Voraussetzungen für eine Neuberechnung des Versorgungsausgleichs gegeben sein.
Übrigens: Es gibt die Mütterrente auch für Väter! Mit dem Begriff „Mütterrente“ ist eine bessere Anerkennung von Erziehungszeiten für Kinder gemeint, die vor 1992 geboren wurden. Das kann Mütter und Väter betreffen, je nachdem, wer die Kindererziehungszeiten in seinem Rentenversicherungskonto hat.