Neues aus dem Rentenrecht 2026

Um eine Weiterbeschäftigung über die Regelaltersgrenze hinaus attraktiver zu gestalten, wurde ab dem 01.01.2026 die sogenannte „Aktiv Rente“ eingeführt. Sie ermöglicht einen bis 2.000,00 Euro steuerfreien Hinzuverdienst pro Monat. Beamte und Selbständige wurden von dieser Regelung ausgenommen. 

Mit 67 abschlagfrei in Renten gehen können die Versicherten, die 1964 oder später geboren wurden. 

Der steuerpflichtige Anteil der ersten Bruttojahresrente steigt für Neurentner ab 2026 auf 84 %.  

Die geplante Mütterrente III wird voraussichtlich ab 2027/2028 in Kraft treten. Dann soll die Anrechnung von Kindererziehungszeiten für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, auf drei Jahre (satt bisher 2,5) ausgeweitet werden. 

Das Rentenniveau wird bis 2031 bei 48 % stabilisiert. 

Ein geplantes „Aktienpaket“ soll die Rentenbeiträge unterstützen. 

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